Leistungsbeschreibung zur Reiseversicherung

Biker-Reiseschutz

  • Reise-Rücktrittsversicherung

    Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise- Mehrkosten. Versicherte Gründe sind z. B.:
    • schwere Unfallverletzung inkl. Vermittlungsentgelt 100,– EUR
    • unerwartete und schwere Erkrankung
    • Tod
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Kurzarbeit
    Bei Umbuchung (bis 42 Tage vor Reiseantritt) erfolgt eine Erstattung der Umbuchungsgebühren bis max. 30,– EUR pro Person / Objekt ohne Angabe eines versicherten Grundes. Bei Umbuchung aus einem versicherten Grund erstatten wir bis zur Höhe der Stornokosten.

    Selbstbehalt! Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75,– EUR je Arrangement.
  • Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

    Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. (Selbstbehalt siehe Reise-Rücktrittsversicherung). Versicherte Gründe sind z. B.:
    • schwere Unfallverletzung
    • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
    • Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Kurzarbeit
  • Motorrad-Bekleidungs-Schutz

    Versicherungssumme: 1.500,– EUR
    Selbstbehalt: 0,– EUR
    • Versichert sind die benannten Bekleidungsteile, sofern sie ausschließlich aus Leder oder aus anderen Materialien bestehen, sofern sie mit wagnisspezifischen Sicherheitskomponenten versehen sind (Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen, Beschichtungen), die den Körper des Fahrers vor den besonderen Gefahren des Motorradfahrens (z. B. Verletzungen des Körpers oder einzelner Körperteile durch Sturz) nachhaltig schützen und/oder die Verletzungsgefahr deutlich minimieren.
    • Versicherungsschutz soll bei Beschädigung oder Zerstörung der Schutzbekleidung in Folge eines Zusammenstoßes mit Tieren oder in Folge eines Unfalles erfolgen.
      Eine Entschädigung setzt voraus, dass auf Grund eines dieser Schadenereignisse nicht nur die Bekleidung, sondern auch das Kraftrad beschädigt ist.
      • Obliegenheit ist auch die polizeiliche Meldung mit Aufnahme der Schäden an der Bekleidung
      • Versichert sind die nachfolgend aufgeführten Teile der Schutzbekleidung:
        Motorradhose, Motorradjacke, Motorradanzug/-regenkombi, Rückenprotektor, Motorradstiefel, Motorradhandschuhe
      • Nicht versichert sind Motorrad-Brillen, sowie alle sonstigen nicht benannten Kleidungsstücke.
  • Motorrad-Gepäck-Versicherung

    Versicherungssumme: 1.000,– EUR
    Selbstbehalt: 0,– EUR

    Mitversicherte Sachen:
    • Sachen des persönlichen (nicht beruflichen) Reisebedarfs, die während einer Reise mitgeführt werden.
    • Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Edelmetallgegenstände, Laptops ohne Software sowie Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind insgesamt je Schadenfall bis zu 50% der Versicherungssumme mitversichert.
    • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente, Audio Player und tragbare DVD-Player jeweils mit Zubehör sind je Schadenfall bis max. 250,– EUR mitversichert.
    • Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Wellenbretter, Surfbretter, Segelsurfgeräte sowie Fahrräder jeweils mit Zubehör sind je Schadenfall bis max. 500,– EUR mitversichert.
    Versicherte Gefahren:
    • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse am Reisegepäck, an Sportgeräten oder Wertsachen
    • Schäden bei Verkehrsunfällen am Reisegepäck, an Sportgeräten oder Wertsachen
    • Strafbare Handlungen Dritter am Reisegepäck, an Sportgeräten oder Wertsachen
  • Selbstbehaltsausschluss-Versicherung (SBAV)

    Sie erstattet Ihnen bei Beschädigungen am Mietfahrzeug bzw. Totalverlust des Mietfahrzeuges während der Mietdauer den von einem Kraftfahrzeugvermieter belasteten Selbstbehalt.

    Geltungsbereich: Europa
    Folgende Versicherungssummen stehen zur Auswahl:
    1.000,– EUR, 1.500,– EUR oder 2.000,– EUR
    Selbstbehalt: Erstattung des über den Betrag von 250,– EUR hinausgehenden Selbstbehaltes.
    Versicherte Fahrzeuge: Motorrad, Zweirad & Bikes

    Nicht versicherte Sachen: Bar- und Küchengeräte, Dachkoffer, Funkrufempfänger, hydraulische Ladebordwand, Markisen, Multifunktionsgeräte (Audio-, Video- und/oder Telekommunikationsgeräte inkl. Zubehör), Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, auch kombiniert z.B. mit Radio, sowie Spezialaufbauten und Vorzelte.